Öffnungszeiten & Allgemeine Benutzungsbedingungen

Öffnungszeiten

Der Saisonstart in unseren Stadtgärten steht schon bald bevor. Wir freuen uns auf das gemeinsame Gärtnern und Relaxen. Die Tore öffnen sich jeweils ab 12:00 Uhr.

Stadtgarten Neue Grünstraße

Wiedereröffnung am 3. Mai 2025 um 12 Uhr.

Mai
Di - Fr: 14:00 - 18:00 Uhr
Sa - So: 12:00 - 18:00 Uhr

Juni, Juli und August
Di - Fr: 14:00 - 20:00 Uhr
Sa - So: 12:00 - 20:00 Uhr

September und Oktober
Di - Fr: 14:00 - 18:00 Uhr
Sa - So: 12:00 - 18:00 Uhr

Stadtgarten Heizkraftwerk Mitte

Wiedereröffnung am 4. Mai 2025 um 12 Uhr.

Mai
Di - Fr: 14:00 - 18:00 Uhr
Sa - So: 12:00 - 18:00 Uhr

Juni, Juli und August
Di - So: 12:00 - 20:00 Uhr


September und Oktober
Di - Fr: 14:00 - 18:00 Uhr
Sa - So: 12:00 - 18:00 Uhr

In unserem Garten sind alle herzlich willkommen. Kommt herein, schaut euch um und genießt das Gärtnern. Gartengeräte und weitere Informationen bekommt ihr von unseren Gartenhelfer:innen vor Ort. Wir freuen uns über alle, die im Stadtgarten mitwirken möchten. Für ein gutes Miteinander beachtet bitte unsere Benutzungsbedingungen. Diese sind verbindlich für alle Besucher:innen. Es gibt keine personengebundenen Beete. Jede:r darf dort gärtnern, wo es gerade notwendig ist. 

für die Nutzung des "Pflanz was!"-Stadtgartens Neue Grünstraße 13-14

1.

Der Aufenthalt im Stadtgarten Neue Grünstraße 13-14 ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Bitte verlasst den Garten zu den Schließzeiten. Das Betreten von nichtöffentlichen Flächen und Anlagen ist untersagt, es sei denn, unsere Ansprechpartner:innen vor Ort erlauben im Einzelfall den Zutritt.
 

2.

Bitte geht behutsam mit den zur Verfügung gestellten Pflanzenanlagen um und nehmt besonders auf die Besucher:innen Rücksicht, die bei uns Erholung suchen. Verhaltet euch so, dass andere Besucher:innen oder Dritte weder behindert noch gefährdet werden.
 

3.

Behandelt die zur gemeinsamen Nutzung dienenden Anlagen, Einrichtungen, Gartengeräte und Werkzeuge sachgemäß,schonend und unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften. Als Besucher:in seid ihr verpflichtet, euch für den fachgerechten und sicheren Umgang mit den Gartengeräten und Werkzeugen von den Gartenhelfer:innen vor Ort anweisen zu lassen. Nach Gebrauch sind die Gartengeräte wieder an die dafür vorgesehene Stelle zurückzubringen. Ist ein Gerät oder Werkzeug beschädigt, teilt das den Gartenhelfer:innen vor Ort umgehend mit.
 

4.

Besucher:innen sind verpflichtet, den Anweisungen der Gartenhelfer:innen Folge zu leisten. Die Wahrnehmung des Hausrechts liegt bei unseren Gartenhelfer:innen.
 

5.

Fahrräder, Skates, Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas sind nicht gestattet.
 

6.

Hunde und andere Tiere müssen außerhalb des Geländes bleiben.
 

7.

Das Mitbringen von Getränken (außer Alkoholgetränken) ist möglich.
 

8.

Das Ablagern oder Hinterlassen von Müll jeder Art ist verboten. Aus dem Gärtnern entstehender Biomüll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
 

9.

Feste, Feiern, Veranstaltungen oder Demonstrationen sind auf dem Gelände verboten. Das Betreiben von Handel und Gewerbe ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind in Abstimmung
mit der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH möglich.
 

10.

Offenes Feuer, Rauchen und Grillen ist auf dem ganzen Gelände des „Pflanz was“-Stadtgartens Neue Grünstraße 13 – 14 verboten.
 

11.

Für die Lagerung von Gegenständen von Besucher:innen wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung sämtlicher Anlagen, Einrichtungen, Gartengeräte und Werkzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher:innen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind unseren Gartenhelfer:innen vor Ort unverzüglich zu melden.
 

12.

Die BEW haftet ausschließlich für Personen- und Sachschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig auf dem Gelände des „Pflanz was!“-Stadtgartens Neue Grünstraße 13 – 14, verursacht worden sind. Die BEW haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Benutzungsbedingungen oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen unserer Gartenhelfer:innen vor Ort oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtungen, Anlagen, Gartengeräte und/oder Werkzeuge entstanden sind.
 

13.

Die Gartenhelfer:innen sind Ansprechpartner, aber keine Aufsichtspersonen, welche sicherstellen könnten, alle immer im Auge zu haben. Die BEW stellt keine Aufsichtspersonen zur Verfügung und übernimmt keinerlei Aufsichtspflichten für die Besucher:innen. Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt bei ihren Eltern.

für die Nutzung des „Pflanz was!“-Stadtgartens am Heizkraftwerk Mitte, Köpenicker Straße 60

1.

Der Aufenthalt im Stadtgarten am HKW Mitte ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Bitte verlasst den Garten zu den Schließzeiten. Das Betreten von nichtöffentlichen Flächen und Anlagen ist untersagt, es sei denn, unsere Ansprechpartner:innen vor Ort erlauben im Einzelfall den Zutritt.
 

2.

Bitte geht behutsam mit den zur Verfügung gestellten Pflanzenanlagen um und nehmt besonders auf die Besucher:innen Rücksicht, die bei uns Erholung suchen. Verhaltet euch so, dass andere Besucher:innen oder Dritte weder behindert noch gefährdet werden.
 

3.

Behandelt die zur gemeinsamen Nutzung dienenden Anlagen, Einrichtungen, Gartengeräte und Werkzeuge sachgemäß,schonend und unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften. Als Besucher:in seid ihr verpflichtet, euch für den fachgerechten und sicheren Umgang mit den Gartengeräten und Werkzeugen von den Gartenhelfer:innen vor Ort anweisen zu lassen. Nach Gebrauch sind die Gartengeräte wieder an die dafür vorgesehene Stelle zurückzubringen. Ist ein Gerät oder Werkzeug beschädigt, teilt das den Gartenhelfer:innen vor Ort umgehend mit.
 

4.

Das im Brunnen befindliche Wasser ist kein Trinkwasser. Auch das Baden im Brunnen ist nicht gestattet. Wir bitten euch, jeglichen Kontakt mit dem Brunnenwasser im Becken zu unterlassen.
 

5. 

Besucher:innen sind verpflichtet, den Anweisungen der Gartenhelfer:innen Folge zu leisten. Die Wahrnehmung des Hausrechts liegt bei unseren Gartenhelfer:innen.
 

6.

Fahrräder, Skates, Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas sind nicht gestattet.
 

7.

Hunde und andere Tiere müssen außerhalb des Geländes bleiben.
 

8.

Das Mitbringen von Getränken (außer Alkoholgetränken) ist möglich.
 

9.

Das Ablagern oder Hinterlassen von Müll jeder Art ist verboten. Aus dem Gärtnern entstehender Biomüll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
 

10.

Feste, Feiern, Veranstaltungen oder Demonstrationen sind auf dem Gelände verboten. Das Betreiben von Handel und Gewerbe ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind in Abstimmung mit der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH möglich.
 

11.

Offenes Feuer, Rauchen und Grillen ist auf dem ganzen Gelände des „Pflanz was“-Stadtgartens am HKW Mitte verboten.
 

12.

Für die Lagerung von Gegenständen von Besucher:innen wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung sämtlicher Anlagen, Einrichtungen, Gartengeräte und Werkzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher:innen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind unseren Gartenhelfer:innen vor Ort unverzüglich zu melden.
 

13.

Die BEW haftet ausschließlich für Personen- und Sachschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig auf dem Gelände des „Pflanz was!“-Stadtgartens am HKW Mitte, verursacht worden sind. Die BEW haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Benutzungsbedingungen oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen unserer Gartenhelfer:innen vor Ort oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtungen, Anlagen, Gartengeräte und/oder Werkzeuge entstanden sind.
 

14.

Die Gartenhelfer:innen sind Ansprechpartner, aber keine Aufsichtspersonen, welche sicherstellen könnten, alle immer im Auge zu haben. Die BEW stellt keine Aufsichtspersonen zur Verfügung und übernimmt keinerlei Aufsichtspflichten für die Besucher:innen. Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt bei ihren Eltern.