Aktuell befinden sich eure "Pflanz was!"-Stadtgärten im Winterschlaf und öffnen wieder im Frühjahr 2025.
Über unseren "Pflanz was!"-Newsletter erfährst du rechtzeitig, wann wir die Tore wieder öffnen.
Der Aufenthalt im Stadtgarten Neue Grünstraße 13-14 ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Wir bitten euch, den Garten zu den Schließzeiten zu verlassen. Das Betreten von nichtöffentlichen Flächen und Anlagen ist untersagt, es sei denn, der Gartenhelfer vor Ort erlaubt im Einzelfall den Zutritt.
Wir bitten euch, auf die Erholung suchenden Besucher Rücksicht zu nehmen und mit den zur Verfügung gestellten Pflanzenanlagen behutsam umzugehen. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen andere Besucher sowie Dritte weder behindert noch gefährdet werden.
Alle zur gemeinsamen Nutzung dienenden Anlagen, Einrichtungen, Gartengeräte und Werkzeuge sind sachgemäß, schonend und unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften zu behandeln. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich für den fachgerechten und sicheren Umgang mit den Gartengeräten und Werkzeugen von dem Gartenhelfer vor Ort anweisen zu lassen. Der Besucher ist verpflichtet, diese nach dem Gebrauch wieder an die dafür vorgesehene Stelle zurückzubringen. Sollte ein Gerät oder Werkzeug beschädigt sein, ist dies dem Gartenhelfer vor Ort mitzuteilen.
Jeder Besucher ist verpflichtet, den Anweisungen des Gartenhelfers Folge zu leisten. Die Wahrnehmung des Hausrechts ist dem/den Gartenhelfer(n) übertragen.
Fahrräder, Skates, Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas sind nicht gestattet.
Hunde und andere Tiere müssen außerhalb des Geländes bleiben.
Das Mitbringen von Getränken (außer Alkoholgetränken) ist möglich.
Das Ablagern oder Hinterlassen von Müll jeder Art ist verboten.
Offenes Feuer, Rauchen und Grillen ist auf dem ganzen Gelände des Stadtgartens Neue Grünstraße 13-14 verboten.
Feste, Feiern, Veranstaltungen oder Demonstrationen sind auf dem Gelände verboten. Das Betreiben von Handel oder Gewerbe ist nicht gestattet.
Für die Lagerung von Gegenständen des Besuchers wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung sämtlicher Anlagen, Einrichtungen, Gartengeräte und Werkzeuge erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Besucher haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind dem Gartenhelfer vor Ort unverzüglich zu melden.
Die BEW Berliner Energie und Wärme AG haftet ausschließlich für Personen- und Sachschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig auf dem Gelände des Stadtgartens Neue Grünstraße 13-14 verursacht worden sind. BEW haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Benutzungsbedingungen oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Betreuers vor Ort oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtungen, Anlagen, Gartengeräte und/oder Werkzeuge entstanden sind.
BEW stellt keine Aufsichtspersonen zur Verfügung und übernimmt keinerlei Aufsichtspflichten für Minderjährige.
Der Aufenthalt im Stadtgarten am HKW Mitte ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Wir bitten euch, den Garten zu den Schließzeiten zu verlassen. Das Betreten von nichtöffentlichen Flächen und Anlagen ist untersagt, es sei denn, der Gartenhelfer vor Ort erlaubt im Einzelfall den Zutritt.
Wir bitten euch, auf die Erholung suchenden Besucher Rücksicht zu nehmen und mit den zur Verfügung gestellten Pflanzenanlagen behutsam umzugehen. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen andere Besucher sowie Dritte weder behindert noch gefährdet werden.
Alle zur gemeinsamen Nutzung dienenden Anlagen, Einrichtungen, Gartengeräte und Werkzeuge sind sachgemäß, schonend und unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften zu behandeln. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich für den fachgerechten und sicheren Umgang mit den Gartengeräten und Werkzeugen von dem Gartenhelfer vor Ort anweisen zu lassen. Der Besucher ist verpflichtet, diese nach dem Gebrauch wieder an die dafür vorgesehene Stelle zurückzubringen. Sollte ein Gerät oder Werkzeug beschädigt sein, ist dies dem Gartenhelfer vor Ort mitzuteilen.
Jeder Besucher ist verpflichtet, den Anweisungen des Gartenhelfers Folge zu leisten. Die Wahrnehmung des Hausrechts ist dem/den Gartenhelfer(n) übertragen.
Fahrräder, Skates, Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas sind nicht gestattet.
Hunde und andere Tiere müssen außerhalb des Geländes bleiben.
Das Mitbringen von Getränken (außer Alkoholgetränken) ist möglich.
Das Ablagern oder Hinterlassen von Müll jeder Art ist verboten.
Offenes Feuer, Rauchen und Grillen ist auf dem ganzen Gelände des Stadtgartens am HKW Mitte verboten.
Feste, Feiern, Veranstaltungen oder Demonstrationen sind auf dem Gelände verboten. Das Betreiben von Handel oder Gewerbe ist nicht gestattet.
Für die Lagerung von Gegenständen des Besuchers wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung sämtlicher Anlagen, Einrichtungen, Gartengeräte und Werkzeuge erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Besucher haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind dem Gartenhelfer vor Ort unverzüglich zu melden.
Die BEW Berliner Energie und Wärme AG haftet ausschließlich für Personen- und Sachschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig auf dem Gelände des Stadtgartens am HKW Mitte, Köpenicker Straße 60, verursacht worden sind. BEW haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Benutzungsbedingungen oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Betreuers vor Ort oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtungen, Anlagen, Gartengeräte und/oder Werkzeuge entstanden sind.
BEW stellt keine Aufsichtspersonen zur Verfügung und übernimmt keinerlei Aufsichtspflichten für Minderjährige.